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Rechnungserklärung
Welche Informationen Sie in Ihrer Rechnung finden, erklären wir Ihnen in unseren Musterrechnungen für Strom, Erdgas, Wärme und Wasser.
- Rechnungserklärung Strom
- Rechnungserklärung Erdgas
- Rechnungserklärung Wärme
- Rechnungserklärung Wasser
Glossar Begriffe
Allgemein
Begriff | Erklärung |
Abschlag | Der Abschlag ist eine Anzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen und üblicherweise 11 Mal pro Jahr fällig. Die gezahlten Abschläge werden mit der Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an Ihrem bisherigen Energieverbrauch. |
Arbeitspreis | Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) |
Grundpreis | Der Grundpreis ist der Preis, den Sie unabhängig vom Verbrauch zahlen. Bestandteile des Grundpreises sind unter anderem Kosten für Messung und Messstellenbetrieb. |
Zählernummer | Mit der Zählernummer wird der Zähler identifiziert, der den Verbrauch an einer Verbrauchsstelle misst. Die Zählernummer ist auf Ihrem Zähler abgedruckt. |
Marktlokation | Die Marktlokation (MaLo) kennzeichnet eine Verbrauchsstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Über die Marktlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Verbrauchsstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. |
Messlokation | Eine Messlokation dient der Ermittlung physikalischer Größen (Messwerte). Bei Strom wird z. B. elektrische Energie gemessen; bei Gas wird u. a. das Volumen gemessen. |
Messstellenbetrieb | Diese Gebühren des Netzbetreibers bzw. des Messstellenbetreibers fallen für die monatliche Messung des Verbrauchs und die Zählergebühren an. |
Netznutzungsentgelte: Arbeitspreis/Grundpreis | Das sind Gebühren, welche vom jeweiligen Gas- und Stromlieferanten erhoben und an die Netzbetreiber weitergereicht werden. |
Extrapolation | Die Verbrauchswerte werden anhand bekannter Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit rechnerisch ermittelt. |
Gas
Im Gegensatz zu Strom unterliegt Erdgas natürlichen Schwankungen in Bezug auf den Energiegehalt. Der Gasdruck und die Gastemperatur sind weitere Einflussfaktoren, die bei Ihrer Gasabrechnung berücksichtigt werden. Insbesondere spielen die Faktoren Zustandszahl und Brennwert eine wichtige Rolle.
Begriff | Erklärung |
Z-Zahl | Zustandszahl: Beim Gas wird zwischen dem Betriebszustand und dem Normzustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der abhängig von Druck und Temperatur veränderlich ist. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Normzustands. Aus diesem Grund muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. |
Brennwert | Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt. Die Maßeinheit des Brennwerts wird in kWh je m³ angegeben. |
Erdgassteuer | Staatlich festgesetzte Steuer auf den Verbrauch von Erdgas. |
Bilanzierungsumlage | Die Bilanzierungsumlage wurde eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. Die Bilanzierungsumlage wird jährlich festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. |
C02-Bepreisung | Die C02-Bepreisung ist ein Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und wurde 2021 neu eingeführt. Unternehmen, die mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas handeln, müssen Verschmutzungsrechte (Zertifikate) erwerben. Diese Kosten werden an die Verbraucher weitergegeben. |
Wasser
Begriff | Erklärung |
Wasser | Frischwasser, welches der Leitung entnommen wird |
Schmutzwasser | Die Menge an Schmutzwasser berechnen wir nach der Menge an Trinkwasser. Für die Menge des Schmutzwassers, welches in die Kanalisation fließt fallen Schmutzwasserbeühren an und werden separat berechnet |
Arbeitspreis | Der Arbeitspreis wird bei Wasser in m³ gemessen. |
Verrrechnungspreis | Bei Gebäuden mit mehr als zwei Einheiten (Wohnung oder Gewerbe) wird ab der dritten Wohneinheit ein zusätzlicher Grundpreis berechnet |